Lebensmittelallergie
Menschen, die unter einer Lebensmittelallergie leiden, müssen die betreffenden Lebensmittel und Zutaten in der Regel strikt meiden, da schon geringste Spuren der „Allergene“ allergische Symptome auslösen können. Bei einer Lebensmittelunverträglichkeit müssen die Auslöser nicht komplett gemieden, sondern lediglich eingeschränkt werden.
Zutaten die zu 90% alle Lebensmittelallergien auslösen und deshalb kennzeichnungspflichtig sind, d.h. auf der Verpackung hervorgehoben werden müssen:
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss etc.)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/ kg oder 10mg/l
- Lupinen
- Weichtiere
Diese Zutaten müssen vom Hersteller namentlich aufgeführt werden, allerdings ohne entsprechenden Hinweis auf ihre potenziell allergieauslösende Wirkung. D.h., dass z.B. ein Mensch mit Glutenunverträglichkeit genau wissen muss, welche Getreidearten glutenhaltig sind, denn es steht z.B. nur „Dinkel“ in der Zutatenliste. Ist aus der „Verkehrsbezeichnung“ des Produktes ersichtlich, dass es sich um ein bestimmtes Allergen handelt, muss es nicht gesondert in der Zutatenliste erwähnt werden. Der Hinweis für Allergiker „kann Spuren von…. enthalten“ ist für Hersteller freiwillig. Die Allergenkennzeichnungspflicht gilt bisher nur für verpackte Lebensmittel, ab 13.Dezember 2014 soll die Kennzeichnungspflicht auch für unverpackte, offen angebotene Ware wie z.B. Backwaren gelten.
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